Bezahlbar, Sicher, Sozial 
Wohnen bei der BGW.

Jetzt auf die Warteliste setzen lassen und kein Angebot mehr verpassen.

500+

Wohnungen

750+

Mieter

Vier Wände. Fünf Vorteile.

  • Solide Mietpreise
    Überwiegend unter der Obergrenze des Mietspiegels.
  • Sicheres Zuhause
    Mitglieder genießen Schutz vor Eigenbedarfskündigungen.
  • Gemeinsam Nachbarschaft leben
    Förderung von sozialen Projekten und gemeinschaftlichem Leben.
  • Bauen mit Herz und Verstand
    Bau- und Sanierungsprojekte sichern nachhaltig die Lebensqualität.
  • Persönlich und nah
    Erfahrene Ansprechpartner – von Verwaltung bis Beratung.

Unsere Häuser stellen sich vor:

Alle Fragen zur Miete
einfach beantwortet.

Muss ich Mitglied bei der BGW sein, um eine Wohnung zu bekommen?

Um auf die Warteliste aufgenommen zu werden, wird keine Mitgliedschaft bei der BGW gefordert. Sollten Sie allerdings eine Wohnung bei uns anmieten ist es zwingend erforderlich, dass jeder Vertragspartner 3 Genossenschaftsanteile zeichnet.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wo bekomme ich ihn?

Ein Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, welche ausweist, dass der Inhaber dieses Scheins eine öffentlich finanzierte Wohnung (Sozialwohnung) nutzen darf. Hierbei muss eine bestimmte Einkommensgrenze eingehalten werden. Weitere Informationen zum Ansprechpartner und den Antrag selbst erhalten Sie hier.

Wie bekomme ich Wohngeld?

Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss für selbstgenutzte Wohnungen. Dieses kann sowohl von Eigentümern (Lastenzuschuss) als auch von Mietern (Mietzuschuss) beantragt werden. In Winnenden ist Frau Hinderer Ihre Ansprechpartnerin, Tel. 07195 13-355. Weitere Informationen finden Sie unter winnenden.de. Oder nutzen Sie den Online-Antrag über service-bw.de.

Darf ich Haustiere in meiner Wohnung halten?

Ein prinzipielles Haustierverbot ist nicht möglich. Jede Tierhaltung ist im Einzelfall zu beurteilen!
Der Mieter ist dennoch verpflichtet eine Genehmigung vom Vermieter einzuholen. Der Vermieter muss dann abwägen, ob die Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört und ob andere Bewohner dadurch beeinträchtigt werden können (z.B. Mieter die Angst vor größeren Hunden oder gar eine Tierhaarallergie haben).