Zuverlässige, Persönliche, Professionelle, Erfahrene
Hausverwaltung mit der BGW.

SEV/HfD

Mietsonder­verwaltung

 

GdWE

Gemeinschaft der
Wohnungseigentümer

20+

verwaltete Gebäude

Kundenportal →

Vorteile

Hausverwaltung mit Herz, Hirn und Hingabe.

  • Professionelle Komplettbetreuung
    durch erfahrene und zertifizierte Verwalter.
  • Casavi Eigentümerportal
    direkte Hilfe über das Casavi Portal oder die Casavi App und 24/7 Zugriff auf alle Dokumente Ihrer Immobilie.
  • Zuverlässiges Netzwerk
    mit Kontakten zu Handwerkern und Fachleuten.
  • Persönlicher Ansprechpartner
    Weil uns direkter Kontakt wichtig ist.
  • vdiv Mitgliedschaft
    Zugang zu Fachwissen, rechtlicher Unterstützung, Weiterbildungs­angeboten und exklusiven Serviceleistungen.

10+

Wohnungen

SEV/HfD

Bei so viel Unterstützung sind Sie bestimmt aus dem Häuschen.

Wir kümmern uns um die Verwaltung Ihres Hauses oder Wohnung. Von der Betreuung Ihrer Mieter bis zur Instandhaltung.

  • Umfassendes Mietmanagement
    Mietersuche, Besichtigungen, Vertragsabschluss, Übergaben und Kündigungen
  • Zuverlässige Finanzverwaltung
    wir haben Mieteingänge, Kautionen und Mietanpassungen im Blick.
  • Sorgfältige Instandhaltung
    wir beauftragen und überwachen Reparaturen und Instandhaltungen.
  • Persönliche Kommunikation
    wir übernehmen für Sie den Schriftverkehr mit Mietern, Behörden und Handwerkern.

GdWe

Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geht uns ganz einfach über die Lippen.

Wir halten Ihnen den Rücken frei.

  • Eigentümerversammlungen
    Organisation, Moderation und Umsetzung von Beschlüssen.
  • Zuverlässiges Finanzmanagement
    Verwaltung der Rücklagen und Überwachung der Hausgelder.
  • Sorgfältige Instandhaltung
    wir planen, beauftragen und überwachen Reparaturen und Instandhaltungen und Instandsetzungen.
  • Effiziente Verträge
    Nutzung von Rahmenverträgen für Energie und Dienstleistungen.
  • Gesamte Kommunikation
    wir übernehmen für Sie den Schriftverkehr mit Behörden und Handwerkern.

400+

glückliche Eigentümer

Sie fragen. Wir antworten.

Cornelia Weber

Cornelia Weber

Gruppenleiterin Immobilienverwaltung/ Sondereigentumsverwaltung/Ausbilderin

Ich möchte eine Markise oder ein Windschutz anbringen. An wen muss ich mich wenden?

Bei der Anbringung einer Markise oder eines Windschutzes handelt es sich um eine bauliche Veränderung. Das äußere Erscheinungsbild darf ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft nicht verändert werden. Gerne können Sie einen schriftlichen Antrag zur Beschlussfassung in der nächsten Eigentümerversammlung einreichen. Bitte legen Sie hierzu rechtzeitig auch ein Angebot vor, über welches die Eigentümer abstimmen können.

Es empfiehlt sich jedoch immer bei solchen Fragen die Teilungserklärung des Hauses genau zu lesen, viele Dinge das Sonder- oder das Gemeinschaftseigentum betreffend, sind hier geregelt.

Ich habe einen Wasserschaden. Was muss ich tun?

Teilen Sie uns den Schaden schnellstmöglich, vorzugsweise über CASAVI mit. Wir werden unverzüglich einen Handwerker mit entsprechenden Maßnahmen beauftragen und die Versicherung informieren. Bitte gewährleisten Sie dem Handwerker Zutritt zu Ihrer Wohnung. Sollte der Schaden außerhalb unserer Öffnungszeiten auftreten, dann können Sie selbstständig einen Handwerker beauftragen. Eine entsprechende Notrufliste istin Ihrem Haus ausgehängt. Anschließend informieren Sie uns bitte ebenfalls.

Ich möchte eine neuen Heizkörper einbauen oder entfernen. Was mach ich mit dem Heizkostenverteiler?

Da die Heizkörper sich in Ihrem Sondereigentum befinden gehören diese nach herrschender Meinung zum Sondereigentum. Dennoch sollte der Heizkörper nicht entfernt werden, da er in der Wärmebedarfsberechnung des Gebäudes berücksichtigt ist. Eine Demontage verhindert die ordnungsgemäße Erfassung und Kostenverteilung zwischen den Eigentümern. Sollten Sie den Heizkörper nur durch eine anderen ersetzen, dann teilen Sie dies bitte umgehend uns als Hausverwaltung mit. Wir werden anschließend den Wärmedienst mit einer Neubewertung des Heizkörpers und mit der Widermontage des Heizkostenverteilers beauftragen.

Wann kann ich als Eigentümer mit meiner Jahresabrechnung rechnen?

Die Wasserwerke schicken die Wasserabrechnung in der Regel erst im Frühjahr raus, sodass die Heizkostenabrechnung erst im späten Frühjahr bei den jeweiligen Wärmediensten eingereicht werden kann. Als Verwalter bemühen wir uns jedoch die Eigentümerversammlung bis Ende Sommer abzuhalten. Die Jahresabrechnung wird Ihnen vorab zugesandt.

Erstellen Sie auch die Abrechnung für die Mieter von Eigentümern?

Nein, wir erstellen keine Abrechnungen für die Mieter. In der Jahresabrechnung für den Eigentümer werden jedoch die umlegbaren Positionen ausgewiesen, sodass diese problemlos an den Mieter weitergegeben werden können. Sollten Sie allerdings die Sondereigentumsverwaltung über uns gebucht haben, dann erstellen wir selbstverständlich auch die Jahresabrechnung für Ihre Mieter.

Wer macht die Zwischenabrechnung bei einem unterjährigen Eigentümerwechsel?

Sobald uns der bevorstehende Eigentümerwechsel mitgeteilt wurde, werden wir den Wärmedienst mit einer Zwischenablesung beauftragen. Wenn uns diese Daten dann vorliegen können wir eine Tagesgenaue Abrechnung erstellen, welche dem im Grundbuch eingetragenem Eigentümer mit der Einladung zur Eigentümerversammlung zugestellt wird. Die Abrechnung für den Voreigentümer wird ihm mit der Post übersandt. Die Kosten für den Eigentümerwechsel sind vom verkaufenden Eigentümer zu tragen.

Ich möchte meine Wohnung verkaufen/vermieten. Was muss ich tun?

Bitte teilen Sie uns den Zeitpunkt des Nutzerwechsels mit und beauftragen uns mit der Auftragserteilung einer Zwischenablesung beim jeweiligen Wärmedienst. Nur so kann eine ordnungsgemäße Abrechnung gewährleistet werden.
Ggf. benötigen Sie Unterlagen wie Teilungserklärung, Wohnungspläne, einen Energieausweis, Versicherungsnachweise etc. Diese überlassen wir Ihnen gerne, in Kopie, gegen eine Bearbeitungsgebühr.
Wenn Sie Hilfe benötigen: Unsere Mitarbeiterin Frau Felbinger übernimmt gerne den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Wohnung – von Fotos über Kosteneinschätzung, Exposéerstellung bis hin zu Besichtigungen, Mietvertrag oder dem abschließenden Notartermin. Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei Frau Felbinger direkt unter 07195 1377-13.